Ja, Ihre Praxis muss ein QMS nachweisen. Dies ergeht z.B. aus dem SBG, § 135a, aber auch aus den Empfehlungen der KRINKO beim RKI zur Aufbereitung von Medizinprodukten..
Es handelt sich nicht um eine Validierung des Steris, sondern um eine sogenannte Leistungsbeurteilung des "Dampfsterilisationsprozesses". Dieser ist entsprechend den normativen Anforderungen einmal jährlich durchzuführen.
Das Web-Modul "Cloud" kann ganz einfach über jeden Webzugang aufgerufen werden. Es bietet überschaubare Kosten durch Mietmodelle und es ist kein teurer Softwarekauf notwendig. Zusätzlich lässt sich ein MPBetreibV-konformes Gerätemanagement implementieren (inkl. RöV). Prüfungen wie z.B. STK, MTK, DGUV, E-Check, Validierungsnachweise, Reparaturen, etc. lassen sich ebenfalls problemlos dokumentieren und speichern und stehen Ihnen so jederzeit online zur Verfügung.